• Schulordnung

    • Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.

      Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

      1. Der Unterricht beginnt um 8 Uhr.
        Ich bin rechtzeitig, jedoch spätestens um 7.55 Uhr in der Schule.
      2. Im Unterricht und in den Pausen spreche ich deutsch, damit sich alle verstehen können.
      3. Ich verpflichte mich, allen Lehrkräften, Studenten, sonstigen Mitarbeitern der RSC und aufsichtsführenden Schülern Folge zu leisten.
      4. In den großen Pausen halte ich mich auf dem Schulhof auf.
        Über das Verhalten in den Regenpausen werde ich gesondert informiert.
        Die 5-Minuten-Pausen dienen nur zum Raum- oder Lehrerwechsel.
      5. Das Lehrerzimmer und den Verwaltungstrakt suche ich nur in der 2. großen Pause oder in besonders begründeten, wichtigen Fällen auf.
      6. Während der Schulzeit darf ich das Schulgelände nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen. Schulfremde Personen haben keinen Zutritt.
      7. Selbstverständlich unterlasse ich alles, wodurch andere gefährdet, verletzt oder belästigt werden können, z.B. das Herumtoben auf Treppen oder Gängen, provokantes Verhalten, Schneeballwerfen, Anrempeln, mit Spray hantieren oder das Handy benutzen.
      8. Aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen lasse ich Wertsachen (z.B. größere Geldbeträge und elektronische Geräte) zu Hause, weil sie bei Verlust oder Diebstahl nicht ersetzt werden.
      9. Feuermelder, Brandschutztüren und Feuerlöscher sind ein lebenswichtiger Schutz.
        Durch einen Fehlalarm gefährde ich die Sicherheit meiner Mitmenschen.
      10. Ich bin bereit, Mitverantwortung für die Ordnung und Sauberkeit in der Schule zu tragen. Räume – insbesondere Toiletten – verlasse ich so ordentlich, wie ich sie selbst vorfinden möchte.
      11. Ich beschädige und entwende kein fremdes Eigentum.
      12. Ich halte mich an das Rauch- und Waffenverbot auf dem gesamten Schulgelände.

       

      Regelung zur Nutzung des Smartphones

      An der RSC wird seit einiger Zeit über den angemessenen Umgang mit Smartphones diskutiert. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir im Rahmen der Medienerziehung zu einem bewussten, verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Medien anleiten wollen. Somit wird das Mitbringen von Smartphones nicht generell verboten, sondern unter den unten stehenden Voraussetzungen geduldet

      1. Die Nutzung des Smartphones ist ausschließlich in den großen Pausen auf dem Schulhof und im Foyer erlaubt.
      2. Während des Unterrichts und ebenso beim Aufenthalt auf den Fluren sind Smartphones nicht erlaubt und ausgeschaltet oder lautlos zu verstauen.
      3. Die Smartphone-Nutzung ist in der Mensa nicht erlaubt, hier soll in Ruhe gegessen werden.
      4. Bei Verstoß gegen die Regelung wird das Smartphone von der jeweiligen Lehrkraft eingezogen und kann erst nach der letzten Stunde abgeholt werden. Bei wiederholtem Verstoß werden die Eltern benachrichtigt, an die das Smartphone ausgehändigt wird.

      Bei fast allen Smartphones können auch Fotos, Filme oder Videos aufgenommen werden. Dies ist strikt untersagt.

      Wer Bilder oder Videos von Schülerinnen und Schüler, Lehrenden oder schulischem Personal ohne deren Erlaubnis (im Zweifelsfall muss eine schriftliche Erlaubnis nachgewiesen werden) ins Internet stellt und/oder beleidigende Äußerungen sowie sexistische oder gewaltverherrlichende Darstellungen über diese veröffentlicht, macht sich strafbar. Er verletzt Persönlichkeitsrechte, zu denen auch das Recht am eigenen Bild gehört. Er macht sich strafbar nach§ 185, 186, 187, 201a StBG, § 22 KunstUrhG und muss neben juristischen Schritten auch mit schulischen Konsequenzen rechnen.